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| Geschäftbedingungen
für Werbeanzeigen |
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(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der tricom GbR und
dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen
in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere
Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Das Angebot der tricom GbR richtet sich ausschließlich an
Kunden mit Lieferadresse in Deutschland oder Österreich, die
nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. |
(1) Zwischen dem Werbungstreibenden und der tricom GbR kommt
ein Anzeigenvertrag zustande, wenn der Anzeigenauftrag von einem
Vertreter der tricom GbR gegengezeichnet ist, in Textform bestätigt
wurde oder die tricom GbR mit der Ausführung des Auftrags, durch
Einstellen des Werbemittels in das Internet, beginnt.
(2) Die tricom GbR behält sich den Rücktritt vom Anzeigenvertrag
innerhalb von 7 Tagen vor.
(3) Die tricom GbR ist berechtigt, Anzeigen die nicht zweifelsfrei
als bezahlte Veröffentlichung zu erkennen sind, in einer Schriftgröße
bis zu 14 Punkt als "Anzeige" zu kennzeichnen. |
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(1) Die Leistungen der tricom GbR beinhalten die Gestellung
einer durch Preisliste oder Vereinbarung näher bestimmten
Fläche, sowie die Einschaltung des Werbemittels auf der Internetseite
http://www.festlguide.de. Außer bei der Einstellung von Filmen
(*.swf-, *.mov-Dateien o.ä.) als Werbemittel, ist ein Hyperlink
per klick auf das Werbemittel zu einer vom Werbetreibenden
zu benennende Url im Leistungsumfang enthalten. Die Url öffnet
nach Möglichkeit je nach Browser und dessen Einstellungen
in einem neuen Browserfenster.
(2) Die Leistung beinhaltet nicht das Werbemittel selbst oder
dessen Erstellung oder Bearbeitung.
(3) Als Werbemittel können eingestellt werden:
- Erweiterungen des Termineintrags durch Text und/oder Bilder/Filme,
- Bannerwerbung in Form von Bildern oder Filmen,
- Laufband/Ticker in Form von Text und/oder Bildern,
- Popup in Form von Bildern oder Filmen in eigenen Browserfenstern.
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| § 4 Dauer der Vereinbarung |
(1) Die Vereinbarung ist auf bestimmte Dauer geschlossen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt einen Kalendertag. Angefangene
Tage werden voll berechnet. Die Vertragsdauer ist begrenzt durch
die gewählte Vertragsdauer, das Bestehen des Vertragsverhältnisses
und die ordnungsgemäße Zahlung.
(2) § 545 BGB ist ausgeschossen. |
(1) Der Werbetreibende hat der tricom GbR so früh wie möglich,
jedoch mindestens drei Werktage vor Beginn des Werbezeitraums
eine digitale Vorlage auf gängigem Datenträger, wie z.B. CD-ROM,
oder per elektronischer Post (E-Mail) gemäß den der jeweils
gültigen Preisliste zu entnehmenden Anforderungen zur Verfügung
zu stellen. Notwendige Bearbeitungskosten, wie Dateiformatänderungen,
Formatierungen o.ä. sind vom Werbetreibenden zu tragen. Der
Kunde hat auch dann die Bearbeitungskosten des Werbemittels
zu tragen, wenn er eine nicht digitale Vorlage, z.B. Flyer,
zur Verfügung stellt.
(2) Stellt der Werbetreibende eine Vorlage nicht rechtzeitig
zur Verfügung, so ist die tricom GbR berechtigt, eine frühere
Vorlage des Werbetreibenden zu verwenden oder - wenn bisher
noch keine Anzeige veröffentlicht wurde - lediglich Name und
Anschrift des Auftraggebers zu veröffentlichen. Dadurch entstehende
Mehraufwendungen sind vom Werbetreibenden zu tragen.
(3) Der Werbetreibende ist dafür verantwortlich, dass sowohl
Inhalt der Anzeige als auch der Inhalt der verlinkten Web-Site
und deren Angebot, nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Er hat die tricom GbR von etwaigen Ansprüchen Dritter, die sich
aus der Ausführung des Auftrags ergeben, freizuhalten. |
(1) Mit der Auftragsbestätigung in Textform erhält der Kunde
eine Mitteilung mit Angaben des zu zahlenden Betrages und der
Bankdaten der tricom GbR.
(2) Soweit kein anderer Anzeigenpreis vereinbart ist, gelten
die Preise gemäß der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Preisliste.
(3) Der Anzeigenpreis ist mit Erscheinen der Anzeige auf der
Web-Site fällig und innerhalb 7 Tagen auf dem Konto der tricom
GbR gut zu bringen.
(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die tricom GbR berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten, das Werbemittel bis zur Zahlung
zu entfernen oder, falls vereinbart, nicht auszutauschen. Im
Falle des Zahlungsverzugs ist die tricom GbR berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 10 % zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens behalten wir uns vor. |
(1) Der Werbetreibende hat nach Beginn des Werbezeitraumes
ohne schuldhaftes Zögern das ins Internet eingestellte Werbemittel
zu überprüfen. Liegt ein Mangel vor, so hat der Werbetreibende
diesen binnen drei Werktagen der tricom GbR unter Erläuterung
des Mangels anzuzeigen. im Übrigen gilt § 377 HGB.
(2) Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge,
so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt. Dies
gilt auch für die von der tricom bearbeiteten Werbemitteln.
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(1) Mängelrechte des Werbetreibenden sind ausgeschlossen,
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Insbesondere in folgenden Fällen:
- Die Anzeige wird infolge mangelhafter Vorlage ungenügend wiedergegeben.
- Die Einschaltung der Anzeige wird wegen nicht rechtzeitiger
Vorlagenlieferung verzögert.
(3) Der Werbetreibende kann bei verspäteter Einschaltung (Mangel)
des Werbemittels nur eine Verlängerung der Werbezeit um einen
dem Verzögerungszeitraum entsprechenden Zeitraum verlangen,
wenn er seiner Rügeobliegenheit gemäß § 7 Abs. 1 dieser Bedingungen
nachgekommen ist. Ein Anspruch auf Minderung bzw. auf zeitanteilige
Rückerstattung des Anzeigenpreises bestehen jedoch dann, wenn
eine Verlängerung der Einschaltungszeit für den Werbetreibenden
unzumutbar ist, insbesondere im Falle der Bewerbung eines Veranstaltungstermins.
(4) Schadensersatzansprüche wegen von der tricom GbR fahrlässig
verschuldeter Mängel sind auf den vollen Anzeigenpreis beschränkt.
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(1) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, ist die
Haftung der tricom GbR im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Der Ausschluss gilt insbesondere für außerhalb der Sphäre der
tricom GbR liegender Umstände, sowie für Folgen, die durch die
Benutzung oder Verwendung der dargestellten Informationen.
(2) Die tricom GbR sichert nicht zu, dass der Betrieb der Web-Site
ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. Für Folgen etwaiger
Unterbrechungen und Fehler übernimmt die tricom GbR keine Haftung.
(3) Bei Verzögerung des Erscheinens von Werbemitteln infolge
höherer Gewalt ist eine Haftung der tricom GbR ausgeschlossen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit
die Schadensursa-che auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder ein Personenschaden vorliegt. |
(1) Die ordentliche Kündigung ist zulässig bei einer Vertragsdauer
von mindestens einem Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten
mit einer Frist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines
Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem
Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind:
- Eine wesentliche Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser
Vereinbarung.
- Die Einleitung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens.
- Eine wesentliche Änderung der Gesellschafter- oder Geschäftsführungsverhältnisse.
(3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(4) Eine Verzinsung von im Voraus entrichteter Vergütung für
die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
Eine Rückerstattung der vereinbarten Vergütung erfolgt nur im
Falle, dass der Kündigungsgrund bei der tricom GbR liegt, und
nur für den Anteil der Mietzeit, in der keine Leistung erbracht
wurde. |
| § 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht |
| Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der tricom
GbR unbestritten sind. Zur Geltend-machung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. |
(1) Die tricom GbR behält sich vor Designänderungen an ihrer
Web-Site vorzu-nehmen, insbes. Positionen der Werbebanner können
sich dadurch geringfügig verschieben.
(2) Die tricom GbR behält sich vor Positionsänderungen im Rahmen
des verein-barten Erscheinungsbereichs vorzunehmen. Mindestfläche,
Inhalt, Links müssen dabei identisch bleiben. Der Erscheinungsbereich
umfasst jeweils eine oder mehrere Rubriken in denen das Werbemittel
erscheint. Die Rubriken ergeben sich aus der jeweils gültigen
Preisliste. Der Erscheinungsbereich erfasst jeweils alle Unterseiten
einer Rubrik. |
(1) Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass
seine für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten auf Datenträger
unter Beachtung des Bundesda-tenschutz- und Teledienstdatenschutzgesetzes
gespeichert und vertraulich behandelt werden. Durch die tricom
GbR erfolgt keine Adressvermarktung.
(2) Sofern die tricom GbR die Ausführung des Auftrags über ein
externes Unter-nehmen vornehmen lässt, muss die tricom die Adressangaben
an dieses Unter-nehmen weitergeben.
(3) Der Werbetreibende kann vorstehendes Einverständnis jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall verpflichtet
sich die tricom GbR zur sofortigen Löschung der persönlichen
Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig
abgeschlossen. |
(1) Cookies sind Informationen, die von unseren Webseiten
automatisch auf Ihrem Rechner abgelegt werden. Cookies speichern
Daten über Ihr Surfverhalten und erleichtern Ihnen den wiederholten
Besuch unserer Seiten. Es werden keine personenbezogenen oder
möglicherweise sensiblen Daten auf Ihrem Rechner abgelegt! Wenn
Sie nicht möchten, dass wir Ihren Computer wieder erkennen,
stellen Sie Ihren Internet-Browser bitte so ein, dass er Cookies
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Webseite ständig zu optimieren und unsere Kunden besser zu bedienen.
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| § 15 Gerichtstand, Anwendbares Recht |
(1) Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, ist Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Sitz der tricom GbR.
(2) Es gilt deutsches Recht. |
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